Rund um's Wohnen
Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus anmieten?
Sie möchten wissen, ob die Unterkunftskosten angemessen sind und anerkannt werden können?
Wenn Sie sicher gehen möchten, ob die Kosten für ihre Wohnung oder Haus übernommen werden, senden Sie uns eine ausgefüllten Wohnungsbeschreibung zu.
Für eine erste Einschätzungen kann ihnen die Wohngeldtabelle (pdf) helfen. Die Werte in der Tabelle dienen lediglich als Orientierung und sind unverbindlich. Die Tabelle gilt nur für den Lahn-Dill-Kreis.
Für einen rechtsverbindlichen Bescheid reichen Sie bitte eine von de*r Vermieter*in vollständig ausgefüllte Wohnungsbeschreibung ein.
Das Formular Wohnungsbeschreibung (pdf) kann von (potentiellen) Vermieter*innen einfach und digital ausgefüllt werden. Anschließend senden Sie das Formular mit ihren Angaben an Ihre/n Sachbearbeiter*in. Daraufhin prüft diese*r die Wohnung oder das Haus auf Angemessenheit. Sie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Bedarf für Unterkunft und Heizung
Folgende Aufwendungen für Ihre Unterkunft werden anerkannt, wenn sie eine angemessene Höhe haben: Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung und Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser.
Die Angemessenheit der Kosten wird geprüft, wenn Sie entsprechenden Nachweise vorlegen. In der Regel benötigen wir Nachweise über die laufenden Nebenkosten sowie einen Mietvertrag oder bei Wohneigentum die Fremdmittelbescheinigung.)
Beachten Sie bitte, dass die Kosten für Haushaltsstrom (nicht Heizstrom) bereits in der Regelleistung inbegriffen sind. Deshalb kann Haushaltsstrom nicht bei den Unterkunftskosten als zusätzlicher Bedarf anerkannt werden.
Angemessenheit
Bei der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.
Betrachtet wird die Anzahl der Bewohner und die Größe. Außerdem wird geprüft, ob der Preis für den Ort oder Ortsteil angemessen ist. Hinzu kommt das Baujahr des Hauses oder das Jahr, in dem es auf Neubaustandard renoviert worden ist.
Bei den monatlichen Heizkosten ist die Angemessenheit von der Heizart abhängig. Die Kosten für eine Ölheizung sind meist teurer als für eine Gasheizung, so dass für Ölheizungen in der Regel höhere Kosten anerkannt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die oder den für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.
Nebenkostenabrechnung
Die Übernahme von Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen und Heizkostenabrechnungen kann geprüft werden. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie die Abrechnung vollständig bei Ihrer / Ihrem Sachbearbeiter*in vorlegen.
Guthaben mindern die anerkannten Unterkunftskosten in dem Monat der auf die Gutschrift folgt. Rückzahlungen oder Guthaben, die sich auf den Haushaltsstrom beziehen, bleiben dabei außer Betracht.
Umzug
Sofern Sie einen Umzug während des Leistungsbezuges beabsichtigen, muss dieser von Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner genehmigt werden. So vermeiden Sie, dass die neuen Unterkunftkosten teilweise nicht anerkannt werden.
Vor Anmietung einer Wohnung muss die Angemessenheit der Unterkunftskosten geprüft werden. Dafür legen Sie bitte dem Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill eine vollständig ausgefüllt Wohnungsbeschreibung vor. Es können nur die angemessenen Kosten anerkannt werden.
Erfolgt ein Umzug ohne Genehmigung, können nicht übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Folgekosten (Umzugskosten, Renovierungskosten, Mietkautionsdarlehen). Die Unterkunftskosten für die neue Wohnung werden dann maximal in bisheriger Höhe anerkannt.