Alles rund um Wohnen, Miete und Umzug


Sie beziehen Bürgergeld und möchten im Lahn-Dill-Kreis eine Wohnung oder ein Haus anmieten?

Dann ist es im ersten Schritt wichtig, Ihren Umzugswunsch mit ihre*r Berater*in zu besprechen. Anschließend können Sie ihre Wohnungsangebote mit unserem Miet-Check unverbindlich prüfen. So erfahren Sie, ob die Kosten angemessen sind und Sie mit einer Zustimmung durch das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill rechnen können.

Für eine verbindliche Zusage zur Kostenübernahme ist es erforderlich, dass Sie die Wohnungsbeschreibung von der/dem Vermieter*in vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei uns einreichen.

Der Miet-Check kann nur für Haushalte mit bis zu neun Personen erfolgen. Für größere Haushalte setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Hier erfahren Sie, wer die richtige Ansprechperson ist.


Weitere Informationen

Folgende Aufwendungen für Ihre Unterkunft werden anerkannt, wenn sie eine angemessene Höhe haben: Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung und Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser.
Die Angemessenheit der Kosten wird geprüft, wenn Sie entsprechenden Nachweise vorlegen. In der Regel benötigen wir Nachweise über die laufenden Nebenkosten sowie einen Mietvertrag oder bei Wohneigentum die Fremdmittelbescheinigung.) 

Beachten Sie bitte, dass die Kosten für Haushaltsstrom (nicht Heizstrom) bereits in der Regelleistung inbegriffen sind. Deshalb kann Haushaltsstrom nicht bei den Unterkunftskosten als zusätzlicher Bedarf anerkannt werden.

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Betrachtet wird die Anzahl der Bewohner und die Größe. Außerdem wird geprüft, ob der Preis für den  Ort oder Ortsteil angemessen ist. Hinzu kommt das Baujahr des Hauses oder das Jahr, in dem es auf Neubaustandard renoviert worden ist.

Bei den monatlichen Heizkosten ist die Angemessenheit von der Heizart abhängig. Die Kosten für eine Ölheizung sind meist teurer als für eine Gasheizung, so dass für Ölheizungen in der Regel höhere Kosten anerkannt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die oder den für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.

Sofern Sie einen Umzug während des Leistungsbezuges beabsichtigen, muss dieser von Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner genehmigt werden. So vermeiden Sie, dass die neuen Unterkunftkosten teilweise nicht anerkannt werden.

Vor Anmietung einer Wohnung muss die Angemessenheit der Unterkunftskosten geprüft werden. Dafür legen Sie bitte dem Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill eine vollständig ausgefüllt Wohnungsbeschreibung vor. Es können nur die angemessenen Kosten anerkannt werden.

Erfolgt ein Umzug ohne Genehmigung, können die Kosten nicht übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Folgekosten (Umzugskosten, Renovierungskosten, Mietkautionsdarlehen). Die Unterkunftskosten für die neue Wohnung werden dann maximal in bisheriger Höhe anerkannt.

Die Übernahme von Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen und Heizkostenabrechnungen kann geprüft werden. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie die Abrechnung vollständig bei Ihrer / Ihrem Sachbearbeiter*in vorlegen.
Guthaben mindern die anerkannten Unterkunftskosten in dem Monat der auf die Gutschrift folgt. Rückzahlungen oder Guthaben, die sich auf den Haushaltsstrom beziehen, bleiben dabei außer Betracht.