Rund um's Wohnen


Bedarf für Unterkunft und Heizung

Ihre Aufwendungen für Ihre Unterkunft (Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung und Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser) werden in angemessener Höhe anerkannt.

Die Angemessenheit der Kosten wird durch Vorlage der entsprechenden Nachweise (in der Regel ein Mietvertrag bzw. bei Wohneigentum die Fremdmittelbescheinigung und Nachweise über die laufenden Nebenkosten) geprüft. 

Beachten Sie bitte, dass die Kosten für Strom (nur Haushaltsstrom, nicht Heizstrom) bereits in der Regelleistung inbegriffen sind und somit nicht bei den Unterkunftskosten als zusätzlicher Bedarf anerkannt werden können.

 

Angemessenheit

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.

In erster Linie richtet sich Angemessenheit natürlich nach der Anzahl der Bewohner des Hauses beziehungsweise der Wohnung und der Größe. Außerdem nach dem Ort oder Ortsteil, in dem sich das Haus / die Wohnung befindet. Hinzu kommt das Baujahr des Hauses bzw. das Jahr, in dem es auf Neubaustandard renoviert worden ist.

Bei den monatlichen Heizkosten ist die Angemessenheit von der Heizart abhängig. Die Kosten für eine Ölheizung sind i. d. R. teurer als für eine Gasheizung, so dass dafür dann auch höhere Kosten anerkannt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die oder den für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.

 

Nebenkostenabrechnung

Die Übernahme von Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen / Heizkostenabrechnungen kann geprüft werden. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie die Abrechnung vollständig bei Ihrer / Ihrem Sachbearbeiter*in vorlegen.

Guthaben wiederum mindern die anerkannten Unterkunftskosten in dem Monat der auf die Gutschrift folgt. Rückzahlungen oder Guthaben, die sich auf den Haushaltsstrom beziehen, bleiben dabei außer Betracht.

 

Umzug

Sofern Sie einen Umzug während des Leistungsbezuges beabsichtigen, muss dieser von Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner genehmigt werden. So vermeiden Sie, dass die neuen Unterkunftkosten teilweise nicht anerkannt werden.

Vor Anmietung einer Wohnung muss die Angemessenheit der Unterkunftkosten geprüft werden. Dafür legen Sie bitte dem Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill eine vollständig ausgefüllt Wohnungsbeschreibung vor. Es können nur die angemessenen Kosten anerkannt werden.

Erfolgt ein Umzug ohne Genehmigung, können Folgekosten (Umzugskosten, Renovierungskosten, Mietkautionsdarlehen) nicht übernommen werden. Die Unterkunftskosten für die neue Wohnung werden dann maximal in bisheriger Höhe anerkannt.