Zuständigkeiten und Teams


Wir sind für Sie da!
Unsere Mitarbeiter*innen stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Ihre*n persönliche*n Ansprechpartner*in finden Sie auf den Schriftstücken, die Sie vom Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill bekommen haben. Darüber hinaus stehen unsere Fachstellen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Sie haben aktuell keine Unterlagen zur Hand oder ein anderes Anliegen?
Mit Hilfe unserer Suche finden Sie die gewünschte Ansprechperson im Jobcenter.

Ansprechperson finden

 

Einen Überblick über unsere Teams erhalten Sie nachfolgend:

Erstberatung

Unsere Erstberatung ist für Sie die erste Anlaufstelle im Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill.
Sie klärt mit Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch, ob Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben.
 

Was können Sie im Beratungsgespräch erwarten?

  • Vorläufige Errechnung des Bedarfs auf der Grundlage der persönlichen Verhältnisse und der aktuellen Wohnsituation
  • Feststellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Prüfung möglicher Alternativleistungen (z.B. Wohngeld, Kindergeldzuschlag etc.)
  • Erste Unterstützung und Beratung durch den Kooperationsplan und der Einschaltung von Sofortangeboten zur Unterstützung der Arbeits- und Ausbildungssuche 
  • Unterstützung in Notsituationen

Nach dem Gespräch erhalten Sie, soweit die nötigen Voraussetzungen bestehen, den Antrag auf Bürgergeld und eine Auflistung der Unterlagen, die zur Bearbeitung notwendig sind.

 

So erreichen Sie uns

Wetzlar und Umlandgemeinden (südlicher Lahn-Dill-Kreis)

Telefon: 06441 2107-5200
E-Mail schreiben­

Dillenburg und nördlicher Lahn-Dill-Kreis

Telefon: 02771 264-5074
E-Mail schreiben

Persönliche Beratung und Sachbearbeitung Leistung

Ihre*n Berater*in*in finden Sie auf den Schriftstücken, die Sie vom Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill bekommen haben.

 

Damit Sie wissen, welche Aufgaben unsere Mitarbeitenden wahrnehmen, hier ein kleiner Auszug:

Berater*innen beraten Kund*innen, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, mit dem Ziel der Integration in Erwerbstätigkeit.

Berater*innen für den Bereich U25 beraten junge Kund*innen zwischen 15 und 25 Jahren zu Schulabschlüssen, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit.

Die Sachbearbeitung Leistung SGB II sichert die Auszahlung aller Leistungen nach dem SGB II für die anspruchsberechtigten Menschen im Lahn-Dill-Kreis.

Die Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe fördert Kinder und Jugendliche durch die Bearbeitung, Entscheidung und Zahlbarmachung von entsprechenden Anträgen.

Mitarbeitende in der Erstberatung sind erste Ansprechpartner*innen für Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen möchten und prüfen deren Ansprüche. 

Fachstelle Flucht und Migration


Für Fragen zu Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund wenden Sie sich gerne an unsere Fachstelle Flucht und Migration.

Frau Weiß-Kruff
Eduard-Kaiser-Straße 38
35576 Wetzlar
Telefon: 06441 2107-5120

Frau Weyel
Wilhemstraße 18
35683 Dillenburg
Telefon: 02771 264-5374


Flucht und Migration Themen allgemein: E-Mail schreiben
Ukraine Themen: E-Mail schreiben
 

Team Recht- und Grundsatzangelegenheiten

Das Team Recht- und Grundsatzangelegenheiten bearbeitet Widersprüche in Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch II und ist zuständig für gerichtliche Verfahren vor den Sozialgerichten.

Sollten Sie mit einer Entscheidung des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill nicht einverstanden sein und konnte eine einvernehmliche Lösung mit der zuständigen Sachbearbeitung nicht erreicht werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu widersprechen.

Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form nach § 36 a Abs. 2 des ersten Sozialgesetzbuches (SGB I), schriftformersetzend nach § 36a Absatz 2a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle oder Widerspruchstelle erfolgen.

Bei einem Widerspruch in elektronischer Form ist zu beachten, dass eine einfache E-Mail nicht den Anforderungen des § 36a Abs. 2 des SGB I entspricht. Das Dokument muss mit einer „qualifizierten elektronischen Signatur“ versehen sein. Sie können daher weder per einfacher E-Mail ohne qualifizierte elektronisch Signatur noch über das Kontaktformular auf dieser Seite einen Widerspruch einlegen.

Für die Bearbeitung eines Widerspruchs ist es hilfreich, wenn in ihm der angegriffenen Bescheid, die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft (BG-Nummer) aufgeführt werden. Ebenfalls hilfreich ist es, wenn der Widerspruch begründet wird.

Ihr Widerspruch bewirkt, dass die getroffene Entscheidung nochmals sachlich und rechtlich überprüft wird.

Ist Ihr Widerspruch begründet, erfolgt die Abänderung der ursprünglichen Entscheidung zu Ihren Gunsten. Sie erhalten dann einen Abhilfe- bzw. Änderungsbescheid.

Sofern Ihrem Widerspruch nicht oder nur teilweise abgeholfen werden kann, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, welchem Sie die Gründe für die getroffene Entscheidung entnehmen können.

Nach Erlass des Widerspruchsbescheides ist Ihnen das Klageverfahren eröffnet, wodurch Sie die Möglichkeit haben, die Ausgangsentscheidung auch gerichtlich überprüfen zu lassen.

Der Widerspruchsbescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Dieser können Sie entnehmen, bei welchem Gericht, innerhalb welcher Frist und in welcher Form die Klage einzureichen ist.

Bitte beachten Sie, dass Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben (Ausnahmen: Widersprüche und Klagen gegen Rückforderungen).

Unsere Adresse:
Kommunales Jobcenter Lahn-Dill
Team Recht- und Grundsatz
Eduard-Kaiser-Straße 38
35576 Wetzlar
 

Telefonisch erreichen Sie uns unter:

Für die Postleitzahlen

35683, 35686, 35753, 35759, 35764, 35767
35647, 35638 (A-H), 35580, 35633, 35630                            Frau Ermert, 06441 2107-5078

35576, 35581 35583, 35684, 35685, 35708                          Herr Klußmann, 06441 2107-5071

35578, 35579, 35606, 35713, 35716                                      Herr Kremer, 06441 2107-5073

35585, 35586, 35614, 35619, 35687                                      Frau Pejic, 06441 2107-5075

35649, 35582, 35584, 35625, 35638 (I-Z), 35641,
35644, 35688, 35689, 35690, 35745, 35756, 35768            Frau Saathoff, 06441 2107-5145
 

In Bezug auf Ordnungswiddrigkeiten                               Herr Buchwald, 06441 2107-510


Teamleitung                                                                             Frau Nünninghoff, 06441 2107-5070