Öffentliche Zustellungen


Öffentliche Zustellungen nach §10 Verwaltungszustellungsgesetz dienen der öffentlichen Bekanntmachung eines Schriftstückes, wenn dieses der betreffenden Person nicht zugestellt werden kann, weil deren Aufenthaltsort nicht bekannt ist.


Das Schriftstück kann während der Servicezeiten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine*n bevollmächtigten Vertreter*in an der Information des Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill abgeholt werden.