Datenschutzhinweise

 

Informationen zur Datenerhebung nach Artikel 13 und 14 DSGVO 
 

Diese  Informationen  dienen  der  Transparenz,  wie  das  Kommunale  Jobcenter  Lahn-Dill  mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht. 
 
Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung  von personenbezogenen  Daten  im  Einklang  mit  den  gesetzlichen  Bestimmungen, insbesondere  mit  den  Regelungen  der Datenschutzgrundverordnung  der  Europäischen  Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches (SGB). Das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill ist im Auftrag des Lahn-Dill-Kreises nach § 6a SGB II als ein zugelassener kommunaler Träger für die Umsetzung zuständig.  
 

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung 
 Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist der Vorstand des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill.  

2. Datenschutzbeauftragter 
 Der/Die Datenschutzbeauftragte/n des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill erreichen Sie unter der  Postanschrift:
Kommunales Jobcenter Lahn-Dill – Datenschutzbeauftragter – Eduard-Kaiser-Straße 38, 35576 Wetzlar oder unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@Jobcenter-Lahn-Dill.de.  

3. Verarbeitungszwecke  
Das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill verarbeitet Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sie sind zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Statistikzwecken der Bundesagentur für Arbeit verarbeitet. 

4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill stützt sich insbesondere auf Artikel 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern 
Die in Ziffer 6 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des  Kommunalen  Jobcenters Lahn-Dill  an  Dritte  übermittelt  werden  wie  beispielsweise:  Andere Sozialleistungsträger  (z.  B.  Deutsche  Rentenversicherung, Krankenversicherung),  Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden, 
Strafverfolgungsbehörden  und  Behörden  der  Gefahrenabwehr  (z.  B.  Polizei,  Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz),  Gerichte,  andere  Dritte  wie  z.B.  kommunale  Ämter,  KfZ-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. Rechenzentrum, IT-Dienstleister), 
Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), etc.  

6. Kategorien personenbezogener Daten 
Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill verarbeitet:  

a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten 
Das sind beispielsweise: Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Steuer-ID, Aufenthaltsstatus und Dauer des Aufenthaltstitels. 
 

b) Daten zur Leistungsgewährung 
Das sind beispielsweise: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe und -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem  Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). 
 

c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit: 
Das sind beispielsweise: Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre 
Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z. B. Maßnahmeträger, Ärztlicher 
 Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z. B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber. 
 

d) Gesundheitsdaten  
Das sind beispielsweise Angaben zur Schwerbehinderung, Angaben für die Betreuung im Reha- Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises, das Mittelhessische Versorgungszentrum (MVZ) Wetzlar, den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit oder des Medizinischen Dienstes der Renten- und Krankenversicherung sowie Angaben für die Beauftragung der Deutschen Rentenversicherung zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit. 
 

e) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten  
 Das  sind  beispielsweise  Daten  zur  Zuwanderung,  Aussiedler/Spätaussiedler,  Zuwanderung  der Eltern. 

7. Speicherdauer 
 
Für Daten zur Inanspruchnahme von   Beratungs- und Vermittlungsleistungen besteht eine Speicherfrist von 5 Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die Kundin oder der Kunde sich in selbständige Tätigkeit abgemeldet hat oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill nicht erfolgt (z. B. Rente, Elternzeit etc.), es sei denn es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die fünf Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung. 
 

Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf  Leistungen  besteht,  es  sei  denn,  es  werden  besondere  Förderleistungen  gewährt  oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit  der  Rückforderung  von  Leistungen,  wenn  in  diesem  Zeitraum  bekannt  wird,  dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden. Wurden der Ärztliche Dienst, der Medizinische Dienst der Krankenkasse  oder  der  Berufspsychologische  Service  der  BA  beteiligt,  werden  die  bei  diesen Fachdiensten  angefallenen  Daten  entsprechend  der  jeweiligen  Berufsordnung  nach  10  Jahren gelöscht. 
 

Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Artikel 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013). 
Ist  eine  Forderung  des  Kommunalen  Jobcenters  Lahn-Dill  (Rückforderung/Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.  
 

8. Betroffenenrechte 
 
a) Auskunft 
 Es besteht das Recht, vom Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden. 
 

b) Berichtigung/Vervollständigung 
Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder  
unvollständig erfasst   sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt. 
 

c) Löschung 
Sofern  nachgewiesen  wird,  dass  personenbezogene  Daten  zu  Unrecht  verarbeitet  wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung  nicht  mehr  benötigt  werden.  Für  die Beurteilung  dieser  Sachlage  sind  die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen zu  berücksichtigen sind (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer).  

9. Widerruf der Einwilligung 
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung ederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. 

10. Beschwerderecht 
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Postanschrift: Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon: 0611-1408 0, Telefax: 0611-1408 611, E-Mail: Poststelle@datenschutz-hessen.de, zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.  
 

11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung 
Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill  beantragt  hat  oder  vom Kommunalen  Jobcenters  Lahn-Dill  erhält,  ist  zur  Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die  Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten  Unterlagen,  die  Zustimmung  zur  Auskunftseinholung  bei Dritten,  das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung  von  ärztlichen der  psychologischen  Untersuchungsmaßnahmen.  Die  Mitwirkungspflichten  ergeben  sich  aus  dem  Sozialgesetzbuch.  Im  Falle der Nichtbeachtung  können  die  Leistungen  versagt  oder  entzogen  werden.  Zudem  können  Sanktionen  verhängt  werden oder Sperrzeiten eintreten.  

12. Datenquellen (öffentlich zugänglich)
Das  Kommunale  Jobcenter  Lahn-Dill  kann  unter  Beachtung  der  gesetzlichen  Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies  können   z. B. andere   Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte,  Maßnahme-/Bildungsträger  etc.  sein.  Darüber  hinaus  können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie   z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw. 

13. Automatisierte Entscheidungsfindung 
Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden u. a. folgende Kriterien herangezogen: Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge  (Mobilität),  höchster Bildungsabschluss,  Reise-  und  Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung,  Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße. 
 
Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch die Vermittlungs-/ Beratungsfachkraft. 
 

14. Zweckänderung 
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen  der  unter  Ziffer  3 genannten  Zwecke  zulässig  und  sofern  der  neue  Zweck  mit  dem Erhebungszweck kompatibel ist.