Informationen zum Mini-Job und Midi-Job
Wenn Ihre Suche nach einer Vollzeitstelle erfolglos bleibt, versuchen Sie mit einem Midi-Job ins Berufsleben einzusteigen.
Ihre Vorteile:
- zusätzlich zum Bürgergeld:
- mehr Geld zusätzlich zum Bürgergeld:
- bis zu 300 € ohne minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft (ab dem 01.07.2023: 448 €)
- bis zu 330 € mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft (ab dem 01.07.2023: 478 €)
- Schüler*innen, Studierende und Auszubildende erhalten einen Grundfreibetrag von 520 € ab 01.07.2023 - Krankenversicherung (im Midi-Job im Mini-Job nicht)
- mehr Unabhängigkeit
Nutzen Sie die Vorteile. In einem Midi-Job können Sie bereits ab einem Brutto-Einkommen in Höhe von 520,01 € beschäftigt werden.
1. Mit einem Mini-Job zum Midi-Job
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit in einem Midi-Job angestellt zu werden. Auch Ihr Arbeitgeber kann dadurch profitieren.
2. Ohne Job zum Midi-Job
Bewerben Sie sich auch auf Teilzeitstellen mit einem Bruttoverdienst zwischen 520,01 € und 2.000,00 €.
Ihr*e Ansprechpartner*in beim Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill hilft Ihnen gerne weiter!
Sichern Sie sich ab.
Werden Sie durch einen Midi-Job Arbeitnehmer*in und profitieren Sie von mehr Geld und Unabhängigkeit. Sie haben konkrete Fragen zu den Themen Teilzeit oder Minijobs?
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit kann Sie hier gut beraten:
Telefon: 030 221 911 005.