Förderrichtlinie § 16f und 16h


Das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill gewährt gemäß §§ 16 f und 16h SGB II, nach Maßgabe dieser Richtlinie und der §§ 44, 23 BHO einschließlich der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungen für solche Projekte, in denen der Projektinhalt und die Zielsetzung des Projekts in einem sachlichen Zusammenhang mit den Zielen und Grundsätzen des SGB II (§§ 1 ff SGB II) stehen und dem Bereich der Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung zugeordnet werden können.

Zum 10.06.2017 ist die Förderrichtlinie des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill - Rahmenbedingungen zur Durchführung von Projekten gemäß § 16 f in Kraft getreten und hier einsehbar:

 

Förderrichtlinie (pdf)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (pdf)