Schlichtungsstelle des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill


Seit dem 01.07.2023 ersetzt der Kooperationsplan1 die Eingliederungsvereinbarung.
Schon abgeschlossene Eingliederungsvereinbarungen gelten jedoch noch bis längstens 31.12.2023 weiter.

Der neue § 15a SGB II sieht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vor.


Was macht die Schlichtungsstelle?
Wenn Sie sich mit Ihrem/Ihrer Persönliche Ansprechpartner*innen nicht auf den Inhalt Ihres Kooperationsplans einigen können, können  an die Schlichtungsstelle wenden, um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Sobald die Schlichtungsstelle Ihre Anfrage erhalten hat, lädt sie zu einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrer bzw. Ihrem Persönlichen Ansprechpartner*in ein. Das Gespräch kann persönlich, über Videokonferenz oder auch telefonisch im Rahmen einer Telefonkonferenz stattfinden. Bitte teilen Sie uns, bei einer Anfrage mit, was Sie bevorzugen.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, durch Unterstützung einer unbeteiligten Person, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag zu entwickeln.

Die Schlichtungsstelle handelt unabhängig, unparteiisch und ist nicht weisungsgebunden.Das Schlichtungsverfahren ist auf längstens vier Wochen begrenzt. Es ist für Leistungsberechtigte freiwillig und kostenlos.
 

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
E-Mail: Schlichtungsstelle(at)jobcenter-lahn-dill.de
Telefon: +49 6441 2107 5280

 

Wie entsteht eigentlich der Kooperationsplan?

Grundlage des Kooperationsplans ist eine Potenzialanalyse. Die Potenzialanalyse erstellen Sie im Gespräch mit Ihrem/Ihrer Persönlichen Ansprechpartner*in. Sie bildet Ihre beruflichen Qualifikationen, Ihren Schulabschluss aber auch Ihre Stärken, Interessen und Talente ab. Sie erfasst auch Punkte, die Ihre Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erschweren.

Auf dieser Basis stimmen Sie mit Ihrem/Ihrer Persönlichen Ansprechpartner*in Ihr Eingliederungsziel ab. Das ist das Ziel, was Sie (mit Unterstützung des Jobcenters) erreichen möchten.

Anschließend besprechen Sie, welche nächsten Schritte zur Zielerreichung notwendig sind, was Sie selbst für ihre Zielerreichung tun können und wie das Jobcenter Sie hierbei unterstützen kann. Diese Punkte werden dann im Kooperationsplan festgehalten.

Der Kooperationsplan ist die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Jobcenter