Bürgergeld
Was ist das Bürgergeld?
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld wurden zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Das Gesetz wurde am 25.11.2022 final abgestimmt. Mit den schrittweise eingeführten Änderungen soll die Grundsicherung für Arbeitssuchende grundlegend erneuert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Ziel des Bürgergeldes ist weiterhin eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration. Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Zudem soll die Berechnung der Regelbedarfe neu gestaltet werden.
Wer zahlt Bürgergeld aus?
Das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill ist zuständig für die Erbringung der Bürgergeld-Leistungen
Ziel des Jobcenters ist es, gemäß §1 SGB II, den Anspruchsberechtigten zu ermöglichen ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht, die Eigenverantwortung zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von Leistungen nach dem SGB II bestreiten können.
Hierzu gehören:
- die Regelbedarfe zur Deckung des Lebensunterhalts der Bedarfsgemeinschaft
- die Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- die Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes
- begleitende Beratung (Vermittlung in Arbeit, Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)
- unterstützende Vermittlungsleistungen (Eingliederungszuschüsse)
- zusätzliche Leistungen (z. B. finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, Einschaltung des Wohnhilfebüros, der Sucht- oder Schuldnerberatung).
Sollten sie diese Leistungen neu beantragen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Hier erfahren Sie was Sie im ersten Gespräch erwartet.
Ändert sich für mich zum 01.01.2023 etwas?
Das Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es stellt sicher, dass sie ihren Lebensbedarf (Existenzminimum) sichern können. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Hierfür müssen keine neuen Anträge gestellt werden.
Muss ich etwas tun?
Wenn Sie bereits Leistungen von uns erhalten, brauchen Sie zunächst nichts tun. Es ist kein Neuantrag notwendig. Leistungen werden von uns automatisch angepasst und wie gewohnt an Sie ausgezahlt.
Wenn Sie jetzt Leistungen neu beantragen möchten, nutzen Sie bitte unsere aktuellen Antragsformulare.
Kann ich ab 2023 Bürgergeld-Leistungen bekommen?
Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatten und vermuten ab 2023 Leistungen nach den Regelungen zum Bürgergeld zu bekommen, bitten wir Sie Ihre Anfragen an info(at)jobcenter-lahn-dill-de zu senden.
Bleibt das Jobcenter mein Ansprechpartner?
Ja! Wir bleiben als Kommunales Jobcenter Lahn-Dill nach wie vor ihr Ansprechpartner für Leistungen der Grundsicherung und Arbeitsmarktintegration.