Bürgergeld

Was ist das Bürgergeld?
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld wurden zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Mit den schrittweise eingeführten Änderungen soll die Grundsicherung für Arbeitssuchende grundlegend erneuert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Ziel des Bürgergeldes ist eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration. Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. 

Wer zahlt Bürgergeld aus?
Das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill ist zuständig für die Erbringung der Bürgergeld-Leistungen.
Ziel des Jobcenters ist es, gemäß §1 SGB II, den Anspruchsberechtigten zu ermöglichen ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht, die Eigenverantwortung zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von Leistungen nach dem SGB II bestreiten können.

Hierzu gehören:

  • die Regelbedarfe zur Deckung des Lebensunterhalts der Bedarfsgemeinschaft
  • die Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • die Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes
  • begleitende Beratung (Vermittlung in Arbeit, Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)
  • unterstützende Vermittlungsleistungen (Eingliederungszuschüsse)
  • zusätzliche Leistungen (z. B. finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, Einschaltung des Wohnhilfebüros, der Sucht- oder Schuldnerberatung).

Sollten sie diese Leistungen neu beantragen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Erfahren Sie auf unserer Seite "Antrag und Kontakt" was Sie im ersten Gespräch erwartet. Alternativ steht Ihnen auch Online-Erstantrag zur Beantragung von Leistungen zur Verfügung.

Was hat sich für mich zum 01.01.2023 geändert?
Das Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es stellt sicher, dass sie ihren Lebensbedarf (Existenzminimum) sichern können. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat nun einen Anspruch auf Bürgergeld..

Was ändert sich bei der Qualifizierung und Weiterbildung?
Welchen Weg Sie in Ihre berufliche Zukunft einschlagen, entscheiden Sie auch weiterhin gemeinsam mit Ihrer/m Berater*in. Dabei stellen wir Ihre Vorerfahrungen, Interesse und individuellen Lebensentwürfe in den Vordergrund. Auf dem Weg in eine langfristige und sinnvolle Beschäftigung stehen Ihnen unter Anderem Qualifizierungen, Weiterbildungen sowie Unterstützung im Bewerbungsverfahren durch gezielte Stellenvorschläge und Bewerbungscoaching zur Verfügung.

Ein Weiterbildungsgeld und der Bürgergeldbonus ergänzen das Angebot. Über den Anspruch und die konkrete Höhe dieser Leistungen informieren wir Sie gerne. Sprechen Sie hierzu unsere Mitarbeiter*innen im Vermittlungsbereich an.

Muss ich noch Arbeitsangebote annehmen?
Auch weiterhin ist die Zielsetzung, Hilfebedürftigkeit zu überwinden, im SGB II verankert. Dies ist insbesondere durch die Vermittlung in Arbeit möglich.

Der Entscheidung, ob und welches Arbeitsangebot Ihnen unterbreitet wird, geht ein intensiver Prozess der Potenzialanalyse voraus. Das bedeutet, dass auf der Grundlage Ihrer Fähigkeiten, Fertigkeiten, Wünsche und individueller Lebensumstände gemeinsam mit Ihrer/m Persönlicher/n Ansprechpartner*in Schritte in eine langfristige Beschäftigung vereinbart werden. Demnach werden Ihnen Arbeitsangebote dann unterbreitet, wenn – orientiert an den zuvor festgestellten individuellen Möglichkeiten – von einer langfristigen Integration ausgegangen werden kann.