Information für EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörige


Auch als EU-Bürger*in oder Angehörige*r eines Staates außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) können Sie einen Anspruch auf Bürgergeld oder andere Sozialleistungen haben.

In der Regel kommt es darauf an,

  • wann Sie in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind
  • warum Sie eingereist sind
  • wie lange Sie bereits in der Bundesrepublik leben und/oder
  • was Sie seit Ihrer Einreise beruflich gemacht haben.

Aufgrund der aufgeführten und einiger weiterer Kriterien wird bei EU-Bürger*innen der Freizügigkeitsgrund und bei Drittstaatsangehörigen der Aufenthaltstitel geklärt.

In erster Linie stehen Ihnen zur Klärung des Aufenthaltstitels oder des Freizügigkeitsgrundes die Ausländerbehörden der Stadt Wetzlar  und des Lahn-Dill-Kreises zur Verfügung.

Ob Sie durch den entsprechenden Freizügigkeitsgrund oder Aufenthaltstitel auch leistungsberechtigt sind, hängt von vielen weiteren Kriterien in den verschiedenen Gesetzen (z. B. Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz, Asylverfahrensgesetz) ab.

Um eine klare Aussage betreffend Ihres Anspruchs zu bekommen, setzen Sie sich bitte direkt mit der Erstberatung des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill in Verbindung.

Bitte bedenken Sie hierbei, dass für die grundsätzliche Prüfung bei EU-Bürger*innen der gültige Ausweis inklusive der Freizügigkeitsbescheinigung, der EU-Aufenthaltskarte oder der Meldebescheinigung mit dem Einreisedatum sowie bei Drittstaatsangehörigen der gültige Pass inklusive gültigem Aufenthaltstitel nötig sind.