Entstehungsgeschichte

Der Lahn-Dill-Kreis wurde zum 01.01.2012 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als kommunaler Träger zur Umsetzung des gesetzlichen und sozialen Auftrages des zweiten Sozialgesetzbuches  zugelassen.

Das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill nimmt für den Lahn-Dill-Kreis diese Aufgaben als Anstalt öffentlichen Rechts des Lahn-Dill-Kreises mit Standorten in Wetzlar und Dillenburg wahr.

Mit dem Modell der Optionskommune übernimmt das Jobcenter damit die Betreuung der Arbeitslosengeld II Empfänger*innen in Eigenregie: als vormalige ARGE wurden die Aufgaben der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt durch die Arbeitsagentur und die Zuweisung von Wohnkostenzuschüssen durch den Kreis getrennt wahrgenommen. Jetzt liegt die Verantwortung sämtlicher Aufgaben beim Jobcenter, als „Betreuung aus einer Hand“ und gibt als zentrale Stelle Hilfestellung bei der beruflichen und gesellschaftlichen Integration erwerbsfähiger, bedürftiger Einwohner*innen des Lahn-Dill Kreises und ihren Angehörigen und sichert deren Lebensunterhalt.

 

 

 

Satzung des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill