Junge Menschen U 25


Sie sind zwischen 15 und 24 Jahre alt und erhalten alleine oder gemeinsam mit ihrer Familie Leistungen nach dem SGB II?

Vielleicht stellen Sie sich auch eine dieser Fragen:

  • Wie soll meine berufliche Zukunft aussehen?
  • Wie komme ich zu einem Schulabschluss?
  • Will ich arbeiten oder eine Ausbildung machen?
  • Welche Ausbildung soll ich machen?
  • Wie finde ich einen Ausbildungsplatz?
  • Welche Berufe kommen für mich überhaupt in Frage?
  • Wie bewerbe ich mich?
  • Keinen Ausbildungsplatz gefunden - was nun?
  • Abendschule - wie geht das?
  • Wie komme ich aus der Schuldenfalle?

Gemeinsam mit Ihnen finden wir Antworten auf diese Fragen.
 

Weiterführende Schulen und Schulabschluss


Sie möchten den Hauptschulabschluss nachholen?

Es ist nie zu spät für einen Schulabschluss, darum fördern wir auch das Erreichen des Hauptschulabschlusses.
Sprechen Sie mit uns!

Sie möchten eine weiterführende Schule besuchen?

Ansprechpartner*innen sind Ihre Klassenlehrer*innen und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Berufsinformationszentrums.

Möchten Sie Ihren Schulabschluss an einer Abendschule oder am Hessenkolleg nachholen? Informationen erhalten Sie auf der Homepage der regionalen Abendschulen:

Berufsorientierung und Ausbildung


Der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Wir unterstützen Sie auf dem Weg dorthin durch Beratung, Vermittlung und bei Bedarf durch ergänzende Förderangebote. Sprechen Sie mit uns!

Bei Fragen rund um Berufsorientierung sowie Berufsberatung steht Ihnen auch die Agentur für Arbeit zur Verfügung.

Probleme während der Ausbildung?

Wenn der Abschluss der Ausbildung wegen schlechter Berufsschulnoten oder Schwierigkeiten im Betrieb gefährdet ist, gibt es folgende Unterstützungsmöglichkeiten:

Qualifizierte berufspädagogische Ausbildungsbegleitung
Betroffene Auszubildende und Ausbilder*innen werden dabei unterstützt, das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren. Falls dies nicht möglich ist, werden gemeinsam geeignete Anschlussperspektiven entwickelt.

Weiterführende Infomationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

 

Eigene Wohnung?


Das SGB II sieht vor, dass junge Menschen, die Leistungen beziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei Ihren Eltern leben.

Die Kosten für eine eigene Wohnung werden nur in Ausnahmen vom Kommunalen Jobcenter übernommen. Dies kann zum Beispiel sein, wenn die Wohnung der Eltern zu klein ist oder wenn schwerwiegende, soziale Gründe vorliegen. Die Genehmigung zur Anmietung muss im Vorfeld beim Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill beantragt werden.

Sprechen Sie uns gerne an.

 

Ansprechpartner*innen im Jobcenter


Mit unseren Teams für junge Menschen bis 25 Jahren sind wir an den Standorten in Wetzlar und Dillenburg gerne für Sie da.

Die Zuständigkeit richtet sich nach ihrem Wohnort. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Ansprechperson finden