Bildung und Teilhabe
Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene fördern!
Seit 2011 gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe, die zusätzlich zum Regelbedarf beantragt werden können.
Anspruchsberechtigt sind Leistunsgempfänger*innen von:
- Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Leistungen nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Im Einzelnen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket Unterstützungen in den folgenden Bereichen:
Für Ausflüge und (mehrtägige) Klassen-/KiTa-Fahrten kann eine Kostenübernahme erfolgen. Der Anspruch besteht bei regelmäßigem Besuch einer Kindertageseinrichtung bzw. einer allgemeinbildenden Schule.
Wichtig: Bitte lassen Sie die nachfolgende Bescheinigung von der Schule/Kita ausfüllen und legen Sie diese zur Prüfung bei uns vor:
Bescheinigung Klassenfahrt (Schule)
Bescheinigung Wanderwoche (Schule)
Bescheinigung eintägiger Ausflug (Schule)
Für Schülerinnen und Schüler kann eine ergänzende Lernförderung (Nachhilfe) bezuschusst werden soweit das wesentliche Lernziel gefährdet ist.
Die Kosten müssen angemessen sein.
Wenn Kindertageseinrichtungen, KiTas oder Schulen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, kann für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler dieser Einrichtungen ein finanzieller Zuschuss beantragt werden. Anspruchsberechtigte erhalten von ihrer Behörde einen Gutschein, mit dem sie beim Leistungsanbieter „bezahlen“ können.
Schülerinnen und Schüler erhalten für ihre Schulausstattung einen finanziellen Zuschuss. Die Höhe der Pauschale wird jährlich neu festgelegt.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen, die wie folgt ausgezahlt werden:
- 116,00 € im August 2023 für das erste Schulhalbjahr und
- 58,00 € im Februar 2023 zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.
Mit den Beträgen wird die Anschaffung von z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial (Füller, Malstifte, Taschenrechner u.s.w.) erleichtert.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II können unter bestimmten Voraussetzungen eine Jahreskarte oder einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten beantragen. Eine Kostenübernahme durch die zuständige Behörde erfolgt in der Regel, wenn die nächstgelegene Schule weder zu Fuß noch per Fahrrad erreicht werden kann und die Kosten nicht von einer anderen Seite übernommen werden.
Bei der Gewährung von Kosten für die Schülerbeförderung kommt die günstigste Variante öffentlicher Verkehrsmittel zum Einsatz. Dies ist bei längeren Zeiträumen i. d. R. das Schülerticket Hessen.
Informationen hierzu können Sie dem Flyer oder der Homepage entnehmen.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können monatlich 15 € für Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Freizeiten und andere Aktivitäten (z.B. Beiträge für ein Fitnessstudio) als Pauschale gewährt werden. Zur Antragstellung benötigt das Kommunale Jobcenter Lahn Dill für jeden Bewilligungsabschnitt einen Nachweis über die Teilnahme (z.B. Mitgliedsbescheinigung). Der Betrag wird nach erfolgreicher Prüfung direkt an Sie überwiesen.
Bescheinigung Sport, Spiel, Musik, Kultur, Geselligkeit und Freizeiten