Berufliche Weiterbildung

Kosten für eine berufliche Weiterbildung können gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Weiterbildung ist für eine Arbeitsaufnahme notwendig
  • Vor dem Beginn der Weiterbildungsmaßnahme muss eine Beratung durch uns stattgefunden haben
  • Die Maßnahme und der Maßnahmeträger ist für eine Förderung zugelassen.

Die Notwendigkeit einer Weiterbildung wird in einem persönlichen Beratungsgespräch festgestellt.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Den Bildungsgutschein müssen Sie vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme dem Maßnahmeträger vorlegen.

Bei einer geförderten, beruflichen Weiterbildung können folgende Kosten übernommen werden:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten zu der Lehrgangs- und Praktikumsstätte
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung (sofern notwendig)
  • Kinderbetreuungskosten