Mehrbedarfe

Mehrbedarfe umfassen Leistungen, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
Es handelt sich dabei um sogenannte Einmalige Leistungen.

Dazu zählen:

  • Mehrbedarf bei Alleinerziehung 
  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft 
  • Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasseraufbereitung 
  • Mehrbedarf bei kostenaufwändigeren Ernährung 
  • Mehrbedarf bei Teilhabe am Arbeitsleben 

Dabei ist zu beachten, dass die gewährten Mehrbedarfe in der Summe den Regelbedarf nicht übersteigen dürfen.

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Mehrbedarf bei Alleinerziehung

Personen, die mit minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Erziehung und Pflege verantwortlich sind, wird ein Mehrbedarf gewährt.
 

  • Variante 1
    • Mit einem Kind bis 6 Jahren oder ab zwei Kindern bis 15 Jahren wird ein monatlicher Mehrbedarf in Höhe von 36 % ihres Regelbedarfes anerkannt.
  • Variante 2
    • Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern erhalten pro Kind 12 % ihres Regelbedarfes, jedoch nicht mehr als 60 %.

Bei der Anerkennung des Mehrbedarfes wird die für Sie günstigste Variante gewählt.

 

Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Für werdende Mütter wird ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf in Höhe von 17 % der Regelleistung gewährt.

Damit dieser anerkannt wird, legen Sie uns bitte Ihren Mutterpass als Nachweis vor.

 

Mehrbedarf bei dezentraler Wasseraufbereitung

Für Personen, die in einer Wohnung leben in der das Warmwasser dezentral aufbereitet wird, wird ein monatlicher Mehrbedarf anerkannt.

Dieser ist für jede Person in einer Bedarfsgemeinschaft zu gewähren und beträgt in der Regel 2,3 % des Regelbedarfse.

Für Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft gibt es folgende Staffelung:

AlterHöhe
Im Alter von 0 bis 5 Jahren        0,8 % des Regelbedarfes   
Im Alter von 6 bis 13 Jahren         1,2 % des Regelbedarfes    
Im Alter von 14 bis 17 Jahren1,4 % des Regelbedarfes    

 

Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung

Für Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen, wird ein Mehrbedarf anerkannt.

Für folgende Erkrankungen wird der Mehrbedarf anerkannt:

  • Niereninsuffizienz (Nierenversagen)
  • Zöliakie / Sprue

Bei schweren Verläufen der Krankheit beziehungsweise dem Vorliegen besonderer Umstände kann auch für folgende Erkrankungen der Mehrbedarf bewilligt werden:

  • HIV-Infektion (AIDS)
  • Krebs (bösartiger Tumor)
  • Multiple Sklerose

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Hierbei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Bitte sprechen Sie deshalb mit Ihrer zuständigen Leistungssachbearbeiterin oder ihrem zustädigen Leistungssachbearbeiter.

 

Mehrbedarf für die Teilhabe am Arbeitsleben

Für erwerbsfähige, behinderte Personen kann ein monatlicher Mehrbedarf anerkannt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Wegen einer Behinderung werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder
  • Eingliederungsleistungen von einem anderen Träger bezogen.

Der Mehrbedarf beträgt 35 % des Regelbedarfes.