Bildung und Teilhabe


Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene fördern!

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe, die zusätzlich zum Regelbedarf beantragt werden können.

Anspruchsberechtigt sind Leistunsgempfänger*innen von:

  • Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
  • Leistungen nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

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Bentragen Sie die Leistungen für Bildung und Teilhabe einfach online.

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Im Einzelnen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket Unterstützungen in den folgenden Bereichen:

Für Ausflüge und (mehrtägige) Klassen-/KiTa-Fahrten kann eine Kostenübernahme erfolgen. Der Anspruch besteht bei regelmäßigem Besuch einer Kindertageseinrichtung bzw. einer allgemeinbildenden Schule.

Wichtig: Bitte lassen Sie die nachfolgende Bescheinigung von der Schule/Kita ausfüllen und legen Sie diese zur Prüfung bei uns vor:

Bescheinigung Klassenfahrt (Schule) als pdf herunterladen  

Bescheinigung Wanderwoche (Schule) als pdf herunterladen 

Bescheinigung eintägiger Ausflug (Schule) als pdf herunterladen 

Bescheinigung KiTa-Fahrt (KiTa) als pdf herunterladen 

Bescheinigung Ausflug (KiTa) als pdf herunterladen 

Für Schülerinnen und Schüler kann eine ergänzende Lernförderung (Nachhilfe) bezuschusst werden, wenn das wesentliche Lernziel gefährdet ist.

Die Kosten müssen angemessen sein.

Antrag Lernförderung (als pdf herunterladen)

Abrechnung Lernförderung (pdf) vom Anbieter der Lernförderung auszufüllen

Merkblatt Lernförderung (als pdf herunterladen)

Wenn Kindertageseinrichtungen oder Schulen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, kann für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler dieser Einrichtungen ein finanzieller Zuschuss beantragt werden. Anspruchsberechtigte erhalten von ihrer Behörde einen Gutschein mit dem sie beim Leistungsanbieter „bezahlen“ können.

Schülerinnen und Schüler erhalten für ihre Schulausstattung einen finanziellen Zuschuss. Die Höhe der Pauschale wird jährlich neu festgelegt.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen, die wie folgt ausgezahlt werden:

  • 116,00 € im August 2023 für das erste Schulhalbjahr und
  • 65,00 € im Februar 2024 zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres 

Mit den Beträgen wird die Anschaffung von z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial (Füller, Malstifte, Taschenrechner u.s.w.) erleichtert.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II können unter bestimmten Voraussetzungen eine Jahreskarte oder einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten beantragen. Eine Kostenübernahme durch die zuständige Behörde erfolgt in der Regel, wenn die nächstgelegene Schule weder zu Fuß noch per Fahrrad erreicht werden kann und die Kosten nicht von einer anderen Seite übernommen werden.

Bei der Gewährung von Kosten für die Schülerbeförderung kommt die günstigste Variante öffentlicher Verkehrsmittel zum Einsatz. Dies ist bei längeren Zeiträumen i. d. R. das Schülerticket Hessen.

Informationen hierzu können Sie dem Infoblatt Schülerbeförderung (als pdf) oder der Seite Schülerticket Hessen entnehmen.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können monatlich 15 € für Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Freizeiten und andere Aktivitäten (z.B. Beiträge für ein Fitnessstudio) als Pauschale gewährt werden. Zur Antragstellung benötigt das Jobcenter für jeden Bewilligungsabschnitt einen Nachweis über die Teilnahme (z.B. Mitgliedsbescheinigung). Der Betrag wird nach erfolgreicher Prüfung direkt an Sie überwiesen.

Bescheinigung Sport, Spiel, Musik, Kultur, Geselligkeit und Freizeiten (pdf herunterladen)