Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.jobcenter-lahn-dill.de veröffentlichte Website des Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2022 und Januar 2023 durchgeführten vereinfachten Überprüfung durch das Regierungspräsidium Gießen in ihrer Funktion als Überwachungsstelle des Landes Hessen.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
 

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:.
  • Die Beschriftung von Formularfeldern ist nicht immer programmatisch ermittelbar.
  • Maßnahmen: Bis 30. September 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barriere 2:
  • Informationen in der Consentbar sind nicht durchgängig ohne Farben nutzbar.
  • Barrierfreie Alternative: Da es sich um eine externe Anwendung handelt, ist keine Anpassung möglich.
Barriere 3:
  • Eingeblendete Inhalte verdecken teilweise andere Inhalte.
  • Maßnahmen: Bis 30. September 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barriere 4:
  • Nicht alle Bedienelemente auf der Webseite können ohne Maus bedient werden.
  • Maßnahmen: Bis 30. September 2024  ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barriere 5:
  • Es fehlen Sprungmarken auf der Startseite, um Bereiche überspringen zu können.
  • Maßnahmen: Bis 30. September 2024  ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barriere 6:
  • Es fehlen an einigen Stellen sinnvolle Dokumententitel.
  • Maßnahmen: Bis 30. September ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barriere 7:
  • In der Checkbox zur Einwilligung geht die Beschriftung nicht klar hervor
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden
Barriere 8:
  • Die aktuelle Position des Tastaturfokus ist auf weiten Teilen der Seite nicht sichtbar.
  • Maßnahmen: Bis 30. September 2024  ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barriere 9:
  • Texte in abweichender Sprache können nicht durch technische Hilfsmittel nicht immer erfasst werden.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden
Barriere 10:
  • Seiteninhalt kann aufgrund einer inkorrekten Syntax programmatisch nicht erfasst werden
  • Maßnahmen: Bis 30. September 2024  ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.

Barriere 11
  • Name, Rolle und Wert von Komponenten können nicht programmatisch erfasst werden
  • Maßnahmen: Bis 30. September 2024  ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.



Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.
 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.11.2023 erstellt.und am 19. Januar 2024 aktualisiert.
 

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stefanie Rohn
Telefon: +49 6441 2107 5222
E-Mail: stefanie.rohn@jobcenter-lahn-dill.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik


Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de