Pfändung


Seit dem 1. Januar 2012 sind Sozialleistungen auf gepfändeten Konten nicht mehr geschützt. Pfändungsschutz gibt es dann nur noch auf einem extra Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto).

Wandeln Sie daher Ihr Girokonto rechtzeitig in ein P-Konto um. 
Bitte informieren Sie bei Ihrer kontoführenden Bank oder Sparkasse zum P-Konto.

Der Basis-Pfändungsschutz beträgt auf dem P-Konto monatlich 1.410,00 EUR (ab 01.07.2023).

Leben mehrere Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft oder Sie beziehen zusätzlich Kindergeld oder andere Sozialleistungen so benötigen Sie für einen höheren Freibetrag eine Bescheinigung der Schuldnerberatung.