Arbeitsaufnahme

Herzlichen Glückwunsch – Sie haben Arbeit gefunden

Wir freuen uns, dass Sie eine Beschäftigung aufgenommen haben. Das ist ein wichtiger Schritt mit neuen Chancen und Perspektiven.

Wenn das Geld aus Ihrer Arbeit noch nicht ausreicht, bleibt das Jobcenter an Ihrer Seite.

1. Informieren Sie das Jobcenter
Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich, wenn Sie eine Arbeit beginnen.
Dafür reicht eine Nachricht über das Serviceportal oder ein Anruf. 

Folgende Angaben benötigen wir dann von Ihnen: Teil 1 der Checkliste.

2. Diese Informationen benötigen wir
Wir benötigen offizielle Nachweise von Ihnen, sobald Sie diese haben: Teil 2 der Checkliste

3. Wir überprüfen Ihren Anspruch
Wir müssen prüfen, ob Sie trotz Ihrer Arbeit weiterhin Leistungen vom Jobcenter erhalten können. 
Dabei berücksichtigen wir:

  • Ihr Einkommen
  • den Zeitpunkt, wann Sie Geld vom Arbeitgeber bekommen
  • die gesetzlichen Freibeträge

4. Sie erhalten einen Brief von uns

Je nachdem, wie viel Geld Sie für Ihre Arbeit erhalten, bekommen Sie:

  • weiterhin Leistungen vom Jobcenter
  • weniger Leistungen
  • keine Leistungen vom Jobcenter mehr.

Wir informieren Sie schriftlich über die Entscheidung.

5. Sie sind nicht allein
Wenn Sie keine Leistungen mehr vom Jobcenter erhalten, helfen Ihnen vielleicht andere Sozialleistungsträger weiter.
Mögliche Unterstützungsangebote finden Sie unten unten bei Unterstützung von anderen Sozialleistungsträgern.

Checkliste

Senden Sie uns die Infos aus der Checkliste frühzeitig über das Serviceportal.

Teil 1: Sofort melden:
☐ ab welchem Datum starten Sie den Job?
☐ bei welchem Unternehmen arbeiten Sie?
☐ wie viele Stunden in der Woche?
☐ wie viel Geld pro Stunde ?
☐ wann Sie Ihr Geld bekommen ?

Teil 2: Sobald sie die Informationen haben:
☐ Arbeitsvertrag mit Unterschrift
☐ monatliche Lohnabrechnungen
☐ Nachweis über Auszahlung des Lohns (Kontoauszug oder Quittung)

Bitte informieren Sie uns zudem bei:
☐ Änderungen im Arbeitsvertrag
☐ mehr oder weniger Stunden
☐ Kündigung

Wenn Sie Anspruch auf SGB-II-Leistungen vom Jobcenter haben, unterstützen wir Sie weiter.

  • Sie erhalten aufstockend Geldleistungen und wir beraten Sie auf Ihrem weiteren Weg.
  • Von Ihrem Einkommen wird nicht alles angerechnet: Ein Teil bleibt anrechnungsfrei (Freibetrag).

Ihre Unabhängigkeit als Ziel 

  • Unterstützung durch das Jobcenter ist als vorübergehende Hilfe gedacht.
  • Ziel ist es, dass Sie Ihren Lebensunterhalt langfristig aus eigener Kraft sichern können.
  • Bemühen Sie sich weiter aktiv um eine Arbeitsstelle, mit der Sie ausreichend Geld für sich und Ihre Familie verdienen. Dabei ist jede erlaubte Arbeit zumutbar.

Gemeinsam finden wir passende Lösungen für Ihre neue Lebenssituation.

Wenn Sie keine SGB-II-Leistungen mehr vom Jobcenter erhalten, gibt es vielleicht andere Hilfen für Sie und Ihre Familie.

Wohngeld

Unterstützung bei den Wohnkosten, wenn Ihr Einkommen für die Miete nicht ausreicht.

Kontakt:
Nordkreis:
Wilhelmstraße 16-20
35683 Dillenburg

Südkreis:
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Telefon: 06441 407-1407

E-Mail: wohngeld-dill(at)lahn-dill-kreis.de

 

Stadt Wetzlar
Jugend- und Sozialrathaus
Karl-Kellner Ring 35
35576 Wetzlar

Telefon: 06441 995061 (Hotline)

E-Mail_wohngeld(at)wetzlar.de


Unterhaltsvorschuss

Unterstützung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird.

Kontakt:

Jugendhilfe Lahn-Dill-Kreis
Nordkreis: 06441 407-1501
Südkreis: 02771 407-6000

E-Mail: jugendhilfe(at)lahn-dill-kreis.de

 

Jugendamt Stadt Wetzlar
Jugend- und Sozialrathaus
Karl Kellner Ring 35
35576 Wetzlar

Telefon: 06441 407-0
Website mit Telefon-Durchwahlen: www.wetzlar.de

E-Mail: uvg(at)wetzlar.de

 


Schüler-BAföG

Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler zur Deckung des Lebensunterhalts und der Ausbildungskosten.

Kontakt:
BAföG-Stelle
Sportparkstraße 24, 35578 Wetzlar
Telefon: 06441 407-1462

E-Mail: LDK-bafoeg@bafoeg-hessen.de


Kinderzuschlag (KiZ)

Zusätzliche Unterstützung für Familien mit Kindern – ergänzend zum Kindergeld.

Kindergeld

Monatliche Unterstützung für Kinder bis maximal zum 25. Lebensjahr während Ausbildung oder Studium.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Unterstützung für Auszubildende mit eigenem Haushalt, wenn Ausbildungsvergütung und elterliche Unterstützung nicht ausreichen.

Kontakt:
Agentur für Arbeit
Sophienstraße 19, 35576 Wetzlar
Moritzstraße 17, 35683 Dillenburg

Telefon: 0800 4 5555-00 oder 06431 209 100