Paradigmenwechsel Bürgergeld: KJC-Philosophie setzt sich durch

Gemeinsame Pressemitteilung der Kommunalen Jobcenter in Hessen vom 06.03.2023

Die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes zum 01. Januar 2023 stellt die gravierendste Reform des deutschen Sozialstaats seit 2005 dar. Der Gesetzgeber entwickelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter und passt diese flexibler sowohl auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes, als auch auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Leistungsbeziehenden an. Hierbei ist unter anderem das Ziel Menschen sorgfältig zu begleiten und zu qualifizieren, um sie nachhaltig in Arbeit integrieren zu können.

Seit der Vorstellung der wesentlichen Eckpunkte des Bürgergeld-Gesetzes im Juli 2022, beschäftigen sich die hessischen Kommunalen Jobcenter (KJC) intensiv damit, wie sie die Reform umsetzen. 
Einerseits bedarf es für die grundlegende Arbeitsweise und Haltung der KJC keines Umdenkens. Der Fokus auf Qualifizierungen, Integration und Beratung auf Augenhöhe entspricht von Anfang an den Anforderungen der hessischen KJC. Andererseits müssen die KJC die Mitarbeitenden schnell auf die komplexen rechtlichen Veränderungen schulen. Im Hintergrund gilt es zahlreiche technische und organisatorische Anpassungen vorzunehmen. Um das Bürgergeld wie gefordert umzusetzen benötigt es ausreichende Mittel und ausreichendes Personal. Dazu stehen wir mit der Politik im Kontakt.

Erhöhung der Regelsätze erfolgreich abgeschlossen – weitere Umsetzungen erfolgen im Laufe des Jahres
„Unser oberstes Ziel war im ersten Schritt sicherzustellen, dass unsere Kund*innen, pünktlich ihr Geld angepasst nach den neuen Regelsätzen erhalten. Nach der Entscheidung des BMAS gelang uns dies, trotz der aktuell herausfordernden Zeit“, berichtet Sebastian Kleist, Vorstandsmitglied des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill. Er berichtet in diesem Zusammenhang von der erhöhten Belastungssituation der letzten Zeit, unter der die Mitarbeitenden täglich ihr Bestes geben. „Zunächst hat uns Corona vor eine große Herausforderung gestellt. Der Ukraine Krieg und die geplante Sozialreform verschärften die Situation. Wir sind zuversichtlich, dass wir die anstehenden Änderungen weiter umsetzen und weiterhin vertrauensvoll mit unseren Kund*innen zusammenarbeiten“, betont Kleist mit Blick auf die nächsten Monate. Zusätzlich zu der Regesatzerhöhung kommen im Juli dieses Jahres weitere Änderungen, welche vorrangig den Vermittlungsprozess betreffen.

„Außerdem werden unser Online Dienste stetig erweitert, die den Zugang zu unseren Dienstleistungen vereinfachen. Neben Neuanträgen, finden unsere Kund*innen auf der Homepage einige weitere Möglichkeiten zum Downloaden und Einreichen von Unterlagen“, erklärt Kleist weiter.

Damit der Start des Bürgergeld-Gesetzes ab dem 01. Januar 2023 gelingen konnte vernetzten sich die hessischen KJC mit allen regionalen und überregionalen Akteuren und Partnern. „Dank des großen Engagements unserer Mitarbeitenden werden wir die Änderungen zum Wohle unserer Kund*innen und damit zur sozialen Teilhabe und Integration umsetzen“, sagt Kleist abschließend.

Dies unterstreicht erneut das gemeinsame Credo #Stark.Sozial.VorOrt.