Übergang geflüchteter Menschen aus der Ukraine zum SGB II

Pressemitteilung vom 19.05.2022

 

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können ab dem 1.Juni 2022 Ansprüche auf Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. Somit ist das Jobcenter zuständig für die Sicherung des Lebensunterhalts und unterstützt die Menschen bei der beruflichen und gesellschaftlichen Integration. Das Jobcenter bietet Hilfestellungen bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung, bei der Qualifizierung oder beim Erlernen der deutschen Sprache.

In Informationsveranstaltungen beantworten Mitarbeitende des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill wichtige Fragen. Eingeladen sind alle ehrenamtlichen Helfer*innen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Zur besseren Planung bitten wir um Rückmeldungen an: Bereichsleitung11(at)jobcenter-lahn-dill.de.

In Wetzlar am Dienstag, den 24.Mai 2022 um 18.30 Uhr, Blattform, Christian-Kremp Straße 10A, 35578 Wetzlar.

In Herborn am Mittwoch, den 25.Mai 2022 um 18.30 Uhr, Hotel Gutshof, Im Gutshof 1, Austrasse 81a, 35745 Herborn.

Seit der Entscheidung der Bund-Länderkomission im April arbeitet das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill intensiv an den Vorbereitungen eines Übergangs geflüchteter Menschen ins SGB II. Die gesetzliche Grundlage soll hierfür am 20. Mai 2022 im Bundesrat verabschiedet werden. Um den Prozess bestmöglich zu gestalten sind gegründete Projektgruppen des Kommunalen Jobcenters im engen Austausch mit dem Lahn-Dill-Kreis, der Stadt Wetzlar und überregionalen Netzwerkpartner*innen.

Wer bereits Leistungen von der Asylbehörde bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen. Wichtige Informationen für die Zahlung ab dem 1. Juni 2022 werden von Mitarbeitenden des Jobcenters bei den betroffenen Personen direkt angefragt und müssen zeitnah beantwortet werden. Notwendige Informationen sind insbesondere bei welcher Krankenkasse die jeweiligen Personen angemeldet werden möchte und die Angabe der Bankverbindung, sofern bislang eine Barzahlung erfolgte. Ohne diese Angaben ist die nahtlose Gewährung der Hilfen nicht sichergestellt.


„Dank guter Absprachen mit dem Lahn-Dill-Kreis erhalten wir bereits Fälle und unsere Mitarbeitenden sind sehr engagiert diese in unserem System zu erfassen.“ Sebastian Kleist, Vorstand
Da innerhalb kürzester Zeit circa 1200 Fälle bearbeitet werden müssen, bitten wir um Verständnis für möglicherweise verlängerte Bearbeitungszeiten und eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit.

„Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht final abgeschlossen ist und manche Detailfragen in Klärung sind, sind wir zuversichtlich, dass wir gemeinsam die anstehende Herausforderung meistern können. Wir geben unser Bestes die Menschen, die bei uns Schutz gesucht haben oder noch suchen gut zu begleiten und ihnen eine Basis für ein gutes Ankommen zu ermöglichen.“ Reiner Gail, Bereichsleitung

Alle wichtigen Informationen, zum Teil in weiteren Sprachen, finden Sie zusammengefasst unter jobcenter-lahn-dill.de.

 

Kontakt:
Stefanie Rohn
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
+49 6441 2107-5222
stefanie.rohn(at)jobcenter-lahn-dill.de