Arbeiten als Schulbegleitung - Einstellung ab August möglich

Pressemitteilung vom 13.06.2025

 

Infoveranstaltung mit anschließendem Speed-Dating mit der Lebenshilfe

Am Donnerstag, den 12. Juni informierten Mitarbeitende der Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg e.V. im Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill in Wetzlar über den Job als Schulbegleitung. Die Lebenshilfe plant im August insgesamt 15 Schulbegleitungen in Teilzeit einzustellen. 

Die Beschäftigung bei der Lebenshilfe ist aufgrund des Teilzeit-Einsatzes und der kontinuierlichen Bezahlung bei festem Gehalt ideal für Erziehende. Sie bietet Sicherheit und Abwechslung. Voraussetzung für die Anstellung bei der Lebenshilfe ist Spaß an der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen, Empathie und Zuverlässigkeit. Eine Einstellung ist auch ohne abgeschlossenen Ausbildung möglich. Ein Pkw-Führerschein wäre wünschenswert.

Was tut eine Schulbegleitung? Als Schulbegleitung begleitet man Kinder und Jugendliche mit einem Handicap oder einer gesundheitlichen Einschränkung. Ein Kind, was beispielsweise ADHS diagnostiziert hat, begleitet man nicht nur zur Schule, sondern achtet auch darauf, dass es in bestimmten Stresssituationen, während des Unterrichts, ausreichend Pausen bekommt. Man hilft als Begleiterin oder Begleiter den Kindern den Schulalltag besser zu bestreiten, ist Teil der Klasse und entlastet somit auch die Lehrkraft in ihrer unterrichtenden Tätigkeit.

Die über 40 Kundinnen und Kunden nutzten bei der Präsentation die Gelegenheit ihre Fragen zu stellen und tauschten sich im anschließenden Speed-Dating-Format mit dem Arbeitgeber aus. 

Organisiert wurde die Infoveranstaltung vom Arbeitgeberpersonalservice des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill für die Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg e.V..